Zelte werden gerne von Unternehmen und Veranstaltern eingesetzt, um ein besonderes Event durchzuführen – an einem Ort, wo kein entsprechendes Gebäude vorhanden ist. Das ist einfach und relativ preiswert. Doch wie es in Deutschland halt so ist, gibt es natürlich Regularien für den Aufbau zu beachten. Darüber könnte man jetzt natürlich stöhnen, aber im Endeffekt ist es schon gut so, dass es strenge Regeln gibt. Zelte gelten nicht umsonst als fliegende Bauten und da ist es durchaus wichtig, dass die Sicherheit der Menschen darin gewährleistet ist. Besondere Regeln stellen dies sicher.
Wir gehen heute typischen Fragen nach, wie zum Beispiel welche Anträge und amtlichen Genehmigungen für den Zelt-Aufbau notwendig sind Eventzelte Baugenehmigung. Braucht man eine Baugenehmigung für jedes Zelt? Sind die Regeln in jedem Bundesland gleich?
Zelt für ein Event aufbauen – worauf achten / Eventzelte Baugenehmigung
Ein sogenanntes Eventzelt und ähnliche Zelte werden von Gesetzes wegen als Fliegende Bauten bezeichnet. In manchen Fällen erfordern sie eine Eventzelte Baugenehmigung.
Das öffentliche Baurecht besagt im Zusammenhang mit fliegenden Bauten, dass sie bei einer Gesamtfläche von weniger als 75m² ohne besondere gesetzliche Auflagen aufgebaut sind. Unterhalb dieser Größe ist nach aktuellem Recht meist keine Baugenehmigung notwendig. Allerdings sind solche Regelungen nicht bundesweit einheitlich gehalten, sondern können von Land zu Land unterschiedlich sein. Zudem kommen weitere Auflagen der Bauaufsichtsbehörde dazu, die sich aus dem Zweck des Aufbaus ergeben. Ein Partyzelt mit einer bestimmten Höhe, das von Menschen genutzt ist, unterliegt anderen rechtlichen Richtlinien als ein Fahrgeschäft der gleichen Größe, das auf einem Kinder-Fest oder einem Jahrmarkt errichtet ist.
Fliegende Bauten
Wer sich in Sachen fliegende Bauten exakt an die Bauordnung halten will, der sollte sich beim zuständigen Bauamt seiner Region genauer erkundigen.
Diese Unsicherheit kann man sich aber auch sparen, wenn ein Zeltverleih als Anbieter hinzugezogen wird. Solche Firmen haben ihr Sortiment so ausgerichtet, dass ihre fliegenden Bauten dem Recht entsprechen. Sie können den Kunden ganz genau sagen, welches ihrer Produkte welchen Regularien der Bauordnung standhalten muss und ob eine Genehmigung dazu erforderlich ist oder nicht.
Bauten, die ohne Genehmigung errichtet werden dürfen, können maximal drei Monate stehen bleiben. Nach Ablauf dieser Frist ist die genehmigungsfreie Zeit eigentlich erloschen. Normalerweise geht kaum eine Veranstaltung über so lange Zeit. Vermutlich ist diese Regel eher dazu da, damit Partyzelte nicht als Ersatzgebäude genutzt sind, um das Baurecht zu umgehen und Kosten zu sparen. Dementsprechend dürfen auch keine für die Ewigkeit geplanten Lagerzelte errichtet werden. Andererseits lässt sich dieses Problem damit umgehen, dass es abgebaut und dann neu aufgestellt wird.
Für genehmigungspflichtige Konstrukte, muss beim örtlichen Bauamt eine Baugenehmigung beantragt sein. Für Zelte, die zum erstem Mal aufgestellt sind, ist eine Ausführungsgenehmigung notwendig. Ist die Konstruktion dann letztendlich fertig, erfolgt eine Abnahme durch die städtische bzw. örtliche Bauaufsicht.
Neben der Tatsache, dass die Konstruktion von der Statik her stabil sein muss, sind weitere Bedingungen gestellt. Es ist auch darauf zu achten, dass die Vorschriften bezüglich Brandschutz eingehalten werden. Zum Beispiel muss eine bestimmte Anzahl an Feuerlöschern vorhanden sein. Zudem müssen ausreichend Fluchtwege geschaffen sein, damit man bei Gefahr schnell aus der Zeltanlage in Sicherheit bringen kann.