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Welche Vorteile bietet Ultraschallgeräte Leasing?

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Welche Vorteile bietet Ultraschallgeräte Leasing?

 

Wer eine Arztpraxis betreibt, der ist nicht nur als guter Mediziner gefordert, sondern muss auch wirtschaftlich kluge Entscheidungen treffen. Jede Menge technische Geräte und Ausrüstung sind erforderlich, um den Patienten schnelle und zuverlässige Diagnosen erstellen zu können. Einige der wichtigsten davon sind Ultraschallgeräte. Sie sind in der Lage Bilder aus dem Innern des Körpers per Schallwellen zu erzeugen und damit eine der wichtigsten Verfahren, mit denen sich viele Krankheiten bereits im Frühstadium erkennen lassen. Ein Ultraschall Gerät ist für Ärzte eine Investition, um die sie so gut wie nicht herum kommen.

Wie bei jedem Unternehmen, stellt sich also auch bei einer Arzt-Praxis die Frage, wie die Anschaffung des Geräts erfolgen soll: Kauf oder Leasing?

Wir beschäftigen uns mit dieser Frage und zeigen Vor- und Nachteile auf.

Ultraschallgreät – Kauf oder Ultraschallgeräte Leasing ?

Vom Preis her spielt es keine Große Rolle, ob ein Gerät per Kauf oder Leasing angeschafft wird. Bezahlt wird es auf jeden Fall. Der Unterschied ergibt sich nur durch die Gestaltung der Zahlungspläne, durch die steuerlichen Effekte und durch eine Veränderung der Bilanzstruktur.

Der erste Unterschied vom Leasen zum Kaufen besteht darin, dass der Besitzer nicht das Eigentum erwirbt, sondern so eine Miete für die Apparatur bezahlt. Es wird eine Laufzeit vereinbart und eine monatliche Rate berechnet. Läuft der Vertrag ab, dann hat der Sonograph einen Restwert. Zu diesem Zeitpunkt kann sich der Mieter entscheiden, ob er das Gerät erwerben möchte oder nicht. Diese Frage ist wichtig, denn Hersteller wie Siemens oder GE entwickeln mit Hochdruck neue Innovationen. Daher kann es sein, dass nur ein paar Jahre zur Miete besser sind. Wenn der Vertrag endet, dann kann gleich ein neues Ultraschallsystem angeschafft werden, welches sich auf dem neusten Stand der Technik befindet. Ein weiterer Vorteil davon, nicht der Eigentümer zu sein ist, dass sich der Leasinggeber um Reparatur und Wartung des Systems kümmern muss, wenn etwas kaputt ist.

Die steuerliche Behandlung der Leasingrate

Ein weiterer Aspekt ist die steuerliche Behandlung der monatliche Leasing Rate. Da es sich um eine Mietzahlung handelt, lassen sich die Ausgaben in voller Höhe vom Gewinn absetzen. Somit hat der Kunde die volle Kostenkontrolle! Denn er kann in seinem Betriebsergebnis mit konstanten Größen kalkulieren. Bei der Anschaffung per Kauf wird eine Finanzierung per Kredit durchgeführt. Auch dort sind die Tilgungsraten konstant. Aber die Kosten für den Apparat werden über die Abschreibungen in die GuV eingehen. Wie bei gebrauchten Autos auch, verliert High-Tech Ausrüstung in den Anfangsjahren am meisten an Wert. Es kann sein, dass die degressive Abschreibung zwingend angewendet wird. Das führt zu hohen Abschreibungen am Anfang, die sich dann jedes Jahr reduzieren. Mit der Wahl zwischen den beiden Finanzierungsmethoden, hat der zukünftige Besitzer die Möglichkeit Steuerzahlungen zwischen den Jahren hin und her zu schieben. Je nach Gewinnsituation der Praxis/Klinik, muss hier jeder individuell nachrechnen, welche Variante günstiger ist.

Es gibt noch einen Vorteil! Und den haben nur die leasingnehmer. Wer ein neues Medizintechnik-Gerät kauft, der muss dafür eine Finanzierung aus Eigenkapital oder Fremdkapital auf die Beine stellen. Das geht über einen Kredit von der Bank relativ leicht. Das Problem hiebei ist, dass dadurch der Kreditrahmen, der dem Arzt bei der Hausbank zur Verfügung steht, geringer wird. Daraus könnten sich Nachteile ergeben, wenn das Geld später für weitere Investitionen fehlt.

Das heißt: eine generelle Entscheidung zu Vor- und Nachteilen lässt sich nicht fällen. Wichtig ist, dass jeder so agiert, wie es für die eigene Ertragslage steuerlich und finanziell optimal ist.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]