Gin erlebt in den letzten Jahren einen deutlichen Aufwärtstrend. Whisky war schon immer beliebt und verzeichnet ebenfalls Wachstumsraten. Rum gewinnt auch zunehmend eine treue Fangemeinde. Spirituosen von hoher Qualität finden allgemein mehr Anklang in der Bevölkerung. Klare Sache, dass Betreiber von Event-Agenturen und Gastronomen davon profitieren möchten. Sie sind dazu übergegangen Tasting-Events anzubieten. Zum einen, weil die Besucher direkt vor Ort hochpreisige Getränke einkaufen. Zum anderen, weil sie ihre Lokalitäten auf diesem Wege bekannt machen.
Wenn auch Sie von diesem Trend profitieren möchten, dann stehen die Chancen gut, um genügend zahlungskräftiges Publikum zu finden. Allerdings gelten seit dem Ausbruch der Covid-19-Krise neue Verordnungen und Vorschriften, die den Betreibern solcher Veranstaltungen das Leben erschweren. Wir sehen uns die aktuellen Betriebsvorschriften an und zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen. Des Weiteren erläutern wir, wie Sie eine nahezu äquivalente Veranstaltung auf die Beine stellen. Eine, die sich rein online abspielt und die dennoch ausreichend Besucher generiert, um davon zu profitieren.
Versammlungsstättenverordnung – welche Betriebsvorschriften sind wichtig?
Das Gute ist, wenn Sie eine Veranstaltung wie ein Tasting auf die Beine stellen möchten, dann können Sie dafür eine Location frei wählen. Normalerweise sind das Räumlichkeiten, die für den Besucher-Betrieb eine Zulassung haben. Diese sind normalerweise bereits den Verordnungen und Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung angeglichen. Räume sind so gestaltet, dass Besucher in einer bestimmten Anzahl dort untergebracht werden dürfen. Es gibt genügend notwendige Treppen als Fluchtwege. Bei offenem Feuer sind sie zum Beispiel unerlässlich. Zudem gelten strenge Regeln hinsichtlich der Unterbringung von brennbarem Material.
Wenn Sie eine andere Art von Betrieb für die Veranstaltung auswählen, einen der nicht originär für Besucher einer Gastronomie ausgelegt wurde, dann ist auf jeden Fall ein Blick in die Versammlungsstättenverordnung wichtig. Diese gliedert sich in 8 wesentliche Teile. Davon ist in erster Linie der allgemeine Teil am Anfang wichtig. Denn Im §1 Absatz 1 wird geklärt, für welche Betriebe die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung überhaupt gelten. Darin sind Größenordnungen vorgegeben hinsichtlich der Flächen und der Teilnehmerzahl. Wenn Sie diese unterschreiten, weil Sie nur weniger Besucher zulassen, dann ersparen Sie sich einen großen Teil der Auflagen, die in den Verordnung festgehalten sind. Interessant ist auch Teil 4, die Betriebsvorschriften. Dort wird geklärt, welche Rettungswege vorhanden sein müssen und ab wann automatische Feuerlöschanlagen einzubauen sind usw. Komplexe Sache.
Fazit: Die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung sind sehr vielfältig und streng. Achten Sie bei der Auswahl der Räumlichkeiten darauf, dass Sie einen Ort wählen, der ohnehin schon darauf ausgelegt ist einer großen Zahl an Besuchern Platz zu bieten.
Verordnungen für Veranstaltungen in Zeiten von Corona
Covid 19 hat viele Gastronomie-Betriebe an den Rand des Ruins getrieben. Zuerst durften allgemein keine Besucher mehr kommen. Seit Mai 2020 gelten einige Lockerungen. Die Verordnungen hinsichtlich öffentlicher Veranstaltungen ändern sich in letzter Zeit regelmäßig. Die meisten zielen darauf ab, dass die Besucher Abstand halten und Schutzmasken tragen, um eine Masseninfektion zu vermeiden. Hier sollten Betreiber auf eine dazu passende Ausstattung achten, so dass die Veranstaltung für die Besucher sicher bleibt.
Online Tasting
Eine sehr elegante Methode wurde in Zeiten der aktuellen Krise geboren. Es ist eine, bei der Sie auf die Versammlungsstättenverordnung gar keine Rücksicht mehr nehmen müssen. Besucher können dabei sein, so viele wie Sie mögen. Denn es handelt sich um ein reines Online Tasting. Es funktioniert so: die Besucher, bzw. die Interessenten registrieren sich online für die Veranstaltung. Anschließend verschickt der Betreiber des Events die notwendigen Spirituosen und Materialien per Paket. Mit Hilfe eines Live-Streams können die Teilnehmer dann zu einem festen Termin den Ausführungen des Moderators zusehen und lauschen.
Diese Art der Veranstaltung ist ganz allgemein die wohl sicherste Methode in Zeiten einer Virus-Epidemie. Des Weiteren brauchen Sie keine Rücksicht auf die Versammlungsstättenverordnung zu nehmen, denn die gelten nicht für das Internet. Es gelten viel mehr die Regeln der DSGVO. Auf diese sollten Betreiber anb nun achten.
Ein weiterer Vorteil einer solchen Veranstaltung ist, dass sie theoretisch unbegrenzt viele Teilnehmer haben kann. Zudem müssen Betriebe keine umfangreiche Versicherung abschließen, wie sie bei Präsenz-Veranstaltungen notwendig ist. Dort können sich schließlich Gäste auf dem Gelände des Betreibers verletzen. Im Web ist das gar nicht möglich, so dass die Haftungsrisiken deutlich sinken.