Skip to content

Brandschutz bei Versammlungsstätten – Das müssen Sie beachten

Loading

Anzeige

Hin und wieder hört man in den Nachrichten, dass in einer Disco ein Feuer ausbricht und dass dann jede Menge Menschen sterben. Es passiert derzeit vor allem in Ländern, in denen die Gesetze rund um Brandschutz und die Rettungswege nicht ganz so ernst genommen werden. Solche Negativbeispiele aus der Vergangenheit waren auch in Deutschland der Grund dafür, dass zahlreiche Gesetze und Verordnungen erschaffen wurden, um das Wohl der Menschen zu schützen. Der Gesetzgeber hat entsprechende Vorgaben für Versammlungsräume erlassen, damit genau das nicht passiert.

Als Architekt ist es wichtig diese Vorschriften zu kennen. Aber nicht nur das. Manchmal muss man auch einen Schritt weiterdenken, um dem Betreiber das optimale Projekt zu liefern. Wir zeigen worauf es im Bereich von Brandschutz ankommt. Wir erörtern dafür einige wichtige Verordnung zum Brandschutz. Konzentrieren uns aber auch auf diejenigen Punkte, die bei der Planung von Räumen und Betrieben außerhalb der Gesetze eine Rolle spielen.

Brandschutz – ein kurzer Blick in die Geschichte

Immer wieder hört man von Mitbürgern und Vertretern der Wirtschaft, dass wir in Deutschland permanent überreguliert sind. Es gibt so viele Gesetze und Verordnungen, das ist doch alles viel zu kompliziert. Doch dem ist nicht so. Vorschriften, mit denen wir uns heute auseinandersetzen müssen, haben einen historischen Hintergrund. Im 19. und 20. Jahrhundert kam es immer wieder zu furchtbaren Katastrophen, weil ein Theater, Kino oder ein Restaurant abgebrannt sind. Solche Orte nennt man in der Fachsprache Versammlungsraum. Bei solchen Unfällen kam es immer wieder zu einer hohen Rate an Todesfällen. Ebenso war die Lage in Betrieben. Im Stahlwerk, der Industrie oder im Bereich Chemie waren Ausbrüche von Feuer üblich. Und natürlich auch in Gebäuden, in denen lediglich Anwohner anzutreffen waren. Dort heizte man zum Teil mit offenem Feuer. Jedenfalls hat man festgestellt, dass es immer wieder die gleichen Gründe sind, warum es zu so hohen Opferzahlen kam. Aus jeder neuen Tragödie wurden Lehren gezogen und die Verordnungen und Paragraphen immer mehr verfeinert, so dass heute Katastrophen zum Glück recht selten sind.

Einer der wichtigsten Maßnahmen war das Einrichten von Rettungswegen. Es gibt Vorgaben dazu, wie viele Rettungswege es geben muss und wie groß diese Rettungswege sein müssen. Zudem wurden bauliche Maßnahmen dazu festgelegt, wie man Rohre, Kabel und Heizungen installiert, damit in den Räumen der Gebäude keine Brände ausbrechen. In Betrieben und Unternehmen gibt es noch viel mehr solcher Vorgaben. Dort kommt es häufig vor, dass brennbare Stoffe oder pyrotechnische Gegenstände aufbewahrt werden. Das heißt: gewerbliche Gebäude zu planen ist in Sachen Brandschutz für uns Architekten weitaus komplexer als Versammlungsräume oder private Häuser zu entwerfen.

Die Versammlungsstättenverordnung und Brandschutz – Hintergrund

In diesem Artikel erfahren Sie sehr detailliert alles über Brandschutz bei Versammlungsstätten und worauf Sie achten müssen.
Brandschutzleitfaden (PDF) – fib-bund.de

Klar ist: Versammlungsräume sind Orte, an denen die Brandgefahr größer ist als in einem Mehrfamilienhaus. Im Restaurant zum Beispiel wird gekocht, gearbeitet, geheizt, beleuchtet usw. Hinzu kommt, dass sich in solchen Räumen oder Gebäuden pro Quadratmeter eine deutlich höhere Anzahl an Menschen bewegen wird. Daher werden in der Versammlungsstättenverordnung besonders strenge Vorschriften gemacht. Die Versammlungsstättenverordnung erstreckt sich für folgende als Versammlungsräume klassifizierte Örtlichkeiten:

  • Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, in denen sich mehr als 200 einzelne Besucher aufhalten.
  • Versammlungsstätten im Freien mit Tribünen, die insgesamt mehr als 1.000 Besucher unterbringen können.
  • Sportstadien und Freisportanlagen mit Tribünen, in denen mehr als 5.000 Besucher Platz finden sollen.

Laut Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) handelt es sich bei Versammlungsräumen um Sonderbauten. Sie werden § 51 Abs. 1 der Musterbauordnung (MBO) behandelt. Zusätzlich zu der Sicherstellung der gesetzlichen Vorgaben ist die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes notwendig.

Versammlungsstättenverordnung – wichtige Grundlagen

Als Betreiber eines Versammlungsraums wird man später die Verantwortung für das Leben viele Besucher tragen. Wer zum Beispiel eine Eventlocation Hannover ins Leben rufen will, der haftet für den Fall, dass dort etwas passiert. Selbst dann, wenn die Vorschriften eingehalten werden. Der Grundstein für einen erfolgreichen Betrieb ist, dass die Architekten bei der Planung die Gesetze einhalten. Hier einige der wichtigsten Regeln zum Thema:

Bauteile

Klare Sache ist, dass tragende Bauteile aus feuerbeständigen Materialien sein müssen. Sollte es zu einem Brand kommen, könnte sonst das Haus einstürzen. In Versammlungsräumen mit nur einem Erdgeschosse reicht es, wenn sie feuerhemmend sind.

Dächer

Auch auf dem Dach ist gehobener Brandschutz angesagt. Tragwerke im Dach von Versammlungsräumen sollten ebenfalls feuerbeständig sein. Bei Tribünen oder Szeneflächen sind feuerhemmende oder nicht brennbare Baustoffe vorgeschrieben.

Führung von Rettungswegen

Ganz wichtig ist es Rettungswege anzulegen. Sie sind so zu gestalten, dass sie ins Freie führen, am besten zu öffentlichen Verkehrsflächen. Sie dürfen daher nicht nur von einem Raum zum nächsten weiterleiten. Denn das Feuer macht ja nicht einfach Halt. Von hoher Bedeutung ist es Rettungswege freizuhalten. Ebenso wie die Anfahrtswege für die Feuerwehr zum Gebäude hin.

Des weiteren gilt, dass in jedem Versammlungsraum jedes Stockwerk mit zwei Rettungswegen versehen werden muss, die baulich deutlich voneinander getrennt sind. Das soll sicherstellen, dass mindestens ein Rettungsweg immer frei ist. Bei beiden ist angedacht, dass sie die Menschen ins Freie führen.

Bemessung der Rettungswege

In §7 der MVStättVO wird gesagt, dass keiner der Besucherplätze mehr als 30 Meter von einem Rettungsweg entfernt sein darf. Wenn der Raum eine entsprechende Größe hat, dann müssen eben mehrere Wege angelegt werden. Beträgt die lichte Höhe 5 Metern darf pro zusätzliche 2,5 Meter Höhe davon abgewichen werden. Aber niemals darf die maximale Distanz mehr als 60 Meter betragen.

Jeder Rettungsweg ist mit mindestens 1,20 Metern anzulegen. Ist der Versammlungsraum größer, dann kommen pro 200 Personen immer 1,20 Meter hinzu. Handelt es sich nicht um Räume, sondern ein Stadion, dann sind es pro 600 Personen die zusätzlichen 1,20 Meter.

Mögliche Maßnahmen außerhalb der Gesetzeslage

Immer mal wieder kommt es in Gebäuden zu Brandkatastrophen. Auch in unserem Land. In den Fällen wurden zwar meist die Vorschriften eingehalten, aber ganz verhindern lassen sich die Probleme nicht. In diesem Fall ist es für Architekten möglich dem Betreiber der Location prophylaktisch entgegenzukommen.

Rettungswege sind wohl das wichtigste Element in Sachen Brandschutz. Je mehr Rettungswege vorhanden und je größer sie sind, umso besser. Wenn es die Planung irgendwie ermöglicht, dann gestalten Sie Rettungswege großzügig. Zudem lassen sich welche erschaffen, die gar nicht Vorschrift sind. In den USA zum Beispiel haben die meisten Häuser eine Feuerleiter. Eine solche lässt sich auch an hiesigen Gebäuden verplanen. In Betrieben sind sie ohnehin häufig üblich.

Möglich ist es auch Vorkehrungen zu treffen, um viele Feuerlöscher zu platzieren. Es gibt Regeln bei welcher Raum-Größe wie viele davon umherstehen müssen. Doch es kostet wirklich nicht viel Aufwand ihre Anzahl zu erhöhen.

Es ist zudem eine gute Idee automatische Feuerlöschanlagen zu berücksichtigen. Vielleicht nicht gleich ab dem ersten Tag. Dennoch können die Räume so gestaltet werden, dass man später noch eine Einbauen kann. Zum Beispiel dann, wenn sich die Verordnungen ändern und die Betreiber dazu angehalten werden eine solche im Nachhinein zu installieren. Wer daran rechtzeitig denkt, der sorgt dafür, dass die Räume recht schnell mit einer solchen nachgerüstet werden können, ohne alles neu aufzureißen.