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Wie die Provision beim Immobilienmakler korrekt abgerechnet wird

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Wer eine Immobilie sucht oder eine Immobilie anbietet, der möchte natürlich, dass es zu einem guten und fairen Geschäft kommt. Verkäufer und Vermieter versuchen ihr Objekt nicht unter Wert an den Mann zu bringen. Mieter und Käufer legen alles daran nicht über den Tisch gezogen zu werden. Neben diesen Aspekten ist für sie noch etwas anderes wichtig: Zeit. Zeit ist Geld und Immobilien-Transaktionen bringen einen gewissen Aufwand mit sich. Den möchte sich natürlich jeder gerne ersparen. Aus diesem Grund wenden sich Parteien aus beiden Kategorien an einen Makler. Dieser soll für alle Seiten das Beste herausholen. Allerdings möchte auch der Immobilienmakler bezahlt werden. Er verlangt eine Maklerprovision, bzw. eine Courtage für eine erfolgreiche Vermittlung.

In den 2010-er Jahren hat es einige Umwälzungen am deutschen Immobilienmarkt gegeben. Einige gesetzliche Regelungen haben sich geändert und die Gewohnheiten für die Provisionen der Makler über den Haufen geworfen. Wir klären Sie über die aktuelle Lage auf und zeigen Ihnen, wie sich die Provision für den Makler berechnet.

Maklerprovision – welche Regeln gelten?

Grundsätzlich erhält ein Makler immer dann eine Provision, wenn er erfolgreich ein Geschäft zwischen zwei Parteien vermittelt hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob Kauf oder Vermietung – es ändert sich dadurch nur die Höhe der Provision.

Maklerprovision bei Vermietung

Bis 2015 durfte der Vermieter einer Wohnung dem zukünftigen Mieter die Maklerprovision vollständig übertragen. Gesetzlich wurde diese auf maximal zwei Monatskaltmieten begrenzt. Ab 2015 hat die Regierung hier eingegriffen und das sogenannte Bestellerprinzip eingeführt. Wer den Makler engagiert, der soll ihn auch bezahlen. (Achtung, das gilt nicht für Verkäufer).

Dieser neue Passus hat die Makler-Landschaft massiv verändert, bestätigte uns auch ein erfahrener Immobilienmakler Freital. Er berichtete davon, dass im Bereich der Vermietung die Provisionen massiv zurückgegangen sind. Zahlreiche frühere Auftraggeber sind dazu übergegangen selbst nach geeigneten Neubewohnern zu suchen.

Für angehende Mieter eigentlich ein Segen. Allerdings hatte diese Maßnahme die unangenehme Konsequenz, dass seitdem weniger Immobilienbesitzer ihre Objekte ausschreiben. Sie versuchen so gut wie möglich unter der Hand einen Nachmieter zu finden. So erscheinen weniger Wohnungen und Häuser in den Anzeigen, was wiederum die Suche nicht einfacher macht.

Maklerprovision beim Kauf einer Immobilie

Bis 2020 konnte der Verkäufer einer Immobilie die Kosten für den Makler komplett dem Käufer aufbürden. Viele empfanden das als ungerecht, da der Verkäufer deutlich mehr von dessen Arbeit profitierte. Zudem steigen die Preise für Immobilien seit Jahren stark an, so dass die zusätzliche Belastung durch die Maklerprovision gesellschaftlich nur noch schwer akzeptabel ist. Daher wurde vom Bundestag eine Gesetzesvorlage erstellt, die diese Regelung kippen soll. Ziel ist es eine Teilung der Maklerkosten im Verhältnis 50:50 zu erreichen. Ein reines Bestellerprinzip, wie bei den Vermietungen, soll es nicht geben.

So lange dieses neue Gesetz aber nicht aktiv ist, bleibt das alte Prinzip gültig. Der Käufer zahlt die vollständige Maklerprovision, inklusive der Mehrwertsteuer. Sie berechnet sich prozentual aus dem Kaufpreis – ohne Einbezug von Grunderwerbssteuer und Notarkosten. Ihre maximale Höhe ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Baden-Württemberg zum Beispiel dürfen es bis zu 7,14% sein, in Bremen dagegen nur 5,95%.

Fällig wird die Zahlung der Maklerprovision nach dem erfolgreichen Notartermin.