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Versammlungsstättenverordnung NRW – das bei Firmenfeier beachten!

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Historisch bedingt war das Theater und Tempel mit die ersten Versammlungsstätten, an denen sich Menschen ganz bewusst in größeren Massen versammelten. Solche Orte sind eine wichtige Voraussetzung für gemeinsame Erlebnisse. Allerdings passierten in früheren Zeiten auch sehr viele Unfälle und Unglücke, weil Versammlungsstätten eben auch mit bestimmten Risiken verbunden sind: Feuer, Panik, Schlägereien und auch die Übertragung von Krankheiten. Diese Probleme führten dazu, dass der Staat begann sich in den Bau von Räumlichkeiten einzumischen. Mit einer Reihe von technischen Anforderungen und gesetzlichen Verordnungen wurden ab Ende des 19. Jahrhunderts erste, umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Daraus entwickelte sich nach dem zweiten Weltkrieg die Versammlungsstättenverordnung – VStättVo – wie wir sie heute kennen.

Wofür gibt es die Versammlungsstättenverordnung NRW – VStättVo?

Gleich nach dem zweiten Weltkrieg wurde eine Deutsche Industrie Norm (DIN) für Versammlungsstätten erarbeitet. Sie sollte sich zum Beispiel auf das Baurecht für Versammlungsstätten auswirken, um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten. Ihre Verordnungen sollten von den Verantwortlichen in der Politik in das Landesrecht bzw. Landesbaurecht übertragen sein.

Enthalten waren Anforderungen, welche die Versammlungsstätten erfüllen mussten, damit sie für bestimmte Formen von Veranstaltungen genutzt werden können. Einhaltung und Kontrollen sollten die zuständigen Behörden der Gemeinden und Städte durchführen. In den Verordnungen sind viele verschiedene Vorgaben gemacht, die der Sicherheit dienen. Hier einige Kostproben:

§1 Abs 3 Satz 2 b) besagt zum Beispiel, dass manche Regeln nicht anzuwenden sind, wenn Seminarräume mit Sitzplätzen an Tischen und nicht mehr als 100 m² Grundfläche in Hochschulen und vergleichbaren Einrichtungen anderer Fortbildungsträger, wenn sie keinen gemeinsamen Rettungsweg mit anderen Versammlungsräumen in demselben Geschoss haben…

Oder, dass Melder für Feuerwehr und Polizei in einem leicht zugänglichen Raum untergebracht werden müssen…

Stehplätze, die vor Szeneflächen liegen, müssen Abschrankungen erhalten…

Wann es notwendige Flure oder notwendige Treppen anzulegen sind…

Wo die Rettungswege sein müssen…

Die Versammlungsstättenverordnung (VStättVo) ist somit ein gigantischer Wust aus schwer verständlichen Paragraphen und Verordnungen, bei denen man ein echter Experte sein muss, um wirklich durchzublicken. Jede einzelne davon ist penibel befolgt. Änderungen an den Bauweise eines Gebäudes müssen natürlich ebenfalls den Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung entsprechen.

Es gibt Vorgaben auf Bundesebene für die VSäätVo, diese sind jedoch unverbindlich. Jedes Land ist einzeln für sich für die Umsetzung und die genaue Ausgestaltung verantwortlich. Es obliegt der Macht der Landesregierung Änderungen vorzunehmen. Das heißt, es kann gut sein, dass in der Versammlungsstättenverordnung von Baden-Württemberg etwas andere Regeln gelten als in NRW, Bayern oder in Rheinland-Pfalz.

Versammlungsstätten in NRW – was müssen Veranstalter beachten?

Wer als Unternehmer zum Beispiel eine Firmenfeier in einer bestimmten Versammlungsstätte, normale Menschen sagen Location, durchführen möchte, der sollte die eine oder andere Kleinigkeit beachten.

Wenn eine Location gebucht werden soll, dann müssen die Veranstalter die genau Zahl der Teilnehmer und den Zweck der Nutzung an den Betreiber mitteilen. Je nach dem, wie viele das sind und was die Leute machen wollen, kann dieser eine Aussage darüber treffen, ob die Räumlichkeiten dafür laut Versammlungsstättenverordnung verwendbar sind.

Zum Beispiel kann es sein, dass ein Restaurant für eine Firma ungeeignet ist, weil die Rettungswege nicht ausreichend vorhanden sind für die Anzahl der Mitarbeiter. Möglich ist auch, dass Essen ok ist, aber im Anschluss darf nicht getanzt werden. Denn manche Böden sind nicht dafür ausgelegt, dass eine große Menschenmenge sich auf einer Stelle massiv konzentriert.

Am besten ist es, wenn man dem Betreiber über sämtliche Aktivitäten informiert. Dieser kann anschließend genau sagen, was bei dort machbar ist und was nicht. Möglicherweise muss dann ein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik anwesend sein. Aber im Großen und Ganzen sollten Events gut klappen, wenn sich die Besitzer richtig auskennen.